TANAAKK EVGRID Co., Ltd.
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 (Anwendung der Bedingungen)
Das Unternehmen vermietet Mietfahrzeuge („Mietwagen“) an Nutzer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzer leiht sich entsprechend den Mietwagen aus. Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, unterliegen den geltenden Gesetzen und allgemein anerkannten Praktiken.
Der Nutzer schließt Reservierungen und Mietverträge über die dafür vorgesehene Smartphone-Anwendung (Tcab) ab und stimmt damit den Anwendungsbedingungen und den damit verbundenen Regeln zu. Im Falle von Widersprüchen haben diese Mietbedingungen Vorrang.
Das Unternehmen kann Sondervereinbarungen akzeptieren, soweit diese nicht im Widerspruch zu Gesetzen, Vorschriften oder dem Zweck dieser Bedingungen stehen; solche Sondervereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Kapitel 2: Reservierungen
Artikel 2 (Reservierungsantrag)
Bei der Reservierung kann der Benutzer über die App Fahrzeugklasse, Datum und Uhrzeit der Abholung, Abholort, Mietdauer, Rückgabeort, Fahrer und andere Bedingungen angeben, nachdem er diesen Bedingungen, Gebührenplänen und App-Bedingungen zugestimmt hat. Die Abhol-/Rückgabeorte können aufgrund der Parkbedingungen in angemessenem Rahmen angepasst werden.
Grundsätzlich nimmt das Unternehmen Reservierungen im Rahmen des verfügbaren Flottenbestandes entgegen.
Artikel 3 (Reservierungsänderungen)
Wenn der Benutzer Reservierungsbedingungen ändern möchte, müssen Änderungen über die in der App angegebene Methode vorgenommen werden. Wenn bei Änderungen eine Stornierung beantragt wird, fallen möglicherweise Stornierungsgebühren gemäß diesen Bedingungen an.
Das Unternehmen kann eine beantragte Änderung ablehnen, wenn sie den Mietbetrieb beeinträchtigen würde.
Artikel 4 (Stornierung der Reservierung)
Der Nutzer kann eine Reservierung über die App stornieren.
Erfolgt die Stornierung aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit, hat der Benutzer die vorgeschriebene Stornierungsgebühr zu zahlen; Das Unternehmen kann jedoch in Situationen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen auf Gebühren verzichten.
Beispiele für Gebührenbefreiungen können Unwetterwarnungen, Verkehrsunterbrechungen, Evakuierungsbefehle oder Straßensperrungen sein, wenn die Sicherheit oder der physische Zugang erheblich beeinträchtigt wird.
Wenn der Nutzer nicht innerhalb von 30 Minuten nach der reservierten Abholzeit mit dem Mietvorgang beginnt, kann die Reservierung als storniert gelten. Auch ein Rückzug aus der App kann als Kündigung gewertet werden.
Das Unternehmen kann eine Reservierung aus betrieblichen Gründen ohne Stornogebühren stornieren.
Wenn der Mietvorgang aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, einer Rückrufaktion, einer Katastrophe oder aus anderen Gründen, die nicht auf eine der beiden Parteien zurückzuführen sind, nicht beginnen kann, kann die Stornierung als verschuldensunabhängig angesehen werden und es fallen keine Stornierungsgebühren an.
Kann der Nutzer aufgrund abgelaufener oder unzureichender Unterlagen die erforderliche Lizenzregistrierung nicht abschließen und daher den Mietvertrag nicht abschließen, wird dies als vom Nutzer veranlasste Stornierung behandelt und es fallen Stornogebühren an.
Artikel 5 (Ersatzfahrzeug)
Kann die reservierte Fahrzeugklasse nicht bereitgestellt werden, kann das Unternehmen ein Ersatzfahrzeug einer anderen Klasse anbieten.
Bei Zustimmung des Nutzers erfolgt die Vermietung zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen, mit Ausnahme der Fahrzeugklasse. Wenn der Ersatzpreis höher ist, gilt der Preis für die reservierte Klasse; falls niedriger, gelten Ersatzpreise.
Ist die Nichterbringung der reservierten Klasse auf das Verschulden des Unternehmens zurückzuführen, erfolgt die Bearbeitung durch unternehmensseitige Stornierung. Sofern die Abwicklung nicht vom Unternehmen zu vertreten ist, erfolgt eine verschuldensunabhängige Stornierung.
Artikel 6 (Haftungsausschluss)
Sofern in den Artikeln 4 und 5 nichts anderes bestimmt ist, kann keine Partei gegen die andere Partei Ansprüche wegen Stornierung der Reservierung oder Nichtabschluss eines Mietvertrags geltend machen.
Kapitel 3: Vermietung
Artikel 7 (Abschluss des Mietvertrages)
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer während der verfügbaren Servicezeit die Mietstartprozeduren in der App abschließt, es sei denn, eine disqualifizierende Bedingung gemäß Artikel 8 gilt.
Bei Vertragsabschluss hat der Nutzer die in Artikel 10 genannten Mietgebühren zu zahlen.
Der Benutzer/Fahrer muss die erforderlichen Lizenz- und Identitätsinformationen über die App hochladen und eingeben.
Das Unternehmen kann grundsätzlich eine Zahlung per Kreditkarte über die App verlangen oder bei Bedarf andere Zahlungsarten vorsehen.Artikel 8 (Ablehnung des Mietvertrags)
Der Mietvertrag kann nicht abgeschlossen werden, wenn für den Benutzer/Fahrer disqualifizierende Umstände vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: fehlender gültiger Führerschein, Trunkenheit, Drogeneinfluss, Nichteinhaltung von Kindersitzen, unsoziale Gewaltzugehörigkeit, missbräuchliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern des Unternehmens oder andere vom Unternehmen festgestellte Unangemessenheit.
Das Unternehmen kann die Vereinbarung auch verweigern, wenn Fahrerkonflikte, frühere Nichtzahlungen, frühere schwerwiegende Verstöße, früherer Versicherungsschutz aufgrund von Vertragsverletzungen oder andere ähnliche Umstände vorliegen.
Wenn die Reservierung bereits vorgenommen wurde, kann dieser Fall als Reservierungsstornierung behandelt werden.
Artikel 9 (Gründung)
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer den in den App-Bedingungen definierten Vorgang ausführt.
Artikel 10 (Mietgebühren)
Die Mietgebühr ist die Summe der folgenden Beträge; das Unternehmen gibt jeden Betrag oder dessen Berechnungsgrundlage in der Preisliste an:
(1) Grundgebühr (einschließlich der während der Nutzung anfallenden Kraftstoffkosten)
(2) Sonderausrüstungsgebühr
(3) Sonstige Gebühren
2. Die Grundgebühr gemäß dem vorstehenden Absatz (1) umfasst die Kraftstoffkosten für die gewöhnliche Fahrt während der Mietdauer. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug mit vollem Tank zurückzugeben oder eine zusätzliche Kraftstoffabrechnung vorzunehmen.
3. Die Grundgebühren basieren auf den ordnungsgemäß bei der zuständigen Verkehrsbehörde hinterlegten Tarifen.
4. Wenn die Tarife nach der Reservierung geändert werden, gelten die Preise für die Reservierungszeit.
Artikel 10-2 (Kraftstoff und Tankkarte)
Das Unternehmen vermietet den Mietwagen mit einer eingebauten Tankkarte (die „Tankkarte“). Während der Nutzung kann der Benutzer/Fahrer mit der Tankkarte in der vom Unternehmen festgelegten Weise tanken.
2. Die Kosten des Tankens mit der Tankkarte sind in der Grundgebühr gemäß Artikel 10 Absatz 1 (1) enthalten und werden dem Benutzer nicht gesondert in Rechnung gestellt.
3. Der Benutzer/Fahrer darf die Tankkarte nicht zu anderen Zwecken als dem Betanken des betreffenden Mietwagens verwenden, sie nicht zur Aufbewahrung aus dem Fahrzeug entfernen und sie nicht an Dritte übertragen oder verleihen.
4. Der Benutzer/Fahrer hat die Tankkarte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren und zu verwalten und sie bei Rückgabe des Mietwagens an den vom Unternehmen festgelegten Aufbewahrungsort im Fahrzeug zurückzulegen.
5. Bei Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Verwendung der Tankkarte oder bei Verstoß gegen den vorstehenden Absatz hat der Benutzer dem Unternehmen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (einschließlich Neuausstellungskosten, missbräuchlicher Nutzungsbeträge und Untersuchungskosten), es sei denn, das Ereignis ist dem Benutzer/Fahrer nicht zuzurechnen.
6. Ist die Tankkarte nicht nutzbar, tankt der Benutzer/Fahrer gemäß den Anweisungen des Unternehmens. In diesem Fall werden vom Benutzer/Fahrer verauslagte Kraftstoffkosten nach der vom Unternehmen festgelegten Methode abgerechnet.
Artikel 11 (Inspektion und Wartung)
Das Unternehmen stellt Fahrzeuge zur Verfügung, die den gesetzlich vorgeschriebenen täglichen/regelmäßigen Inspektionen und der erforderlichen Wartung unterzogen wurden.
Bei der Übergabe muss der Benutzer/Fahrer das Äußere und das Zubehör gemäß der vorgeschriebenen Checkliste prüfen und die Eignung für die Mietbedingungen bestätigen.
Werden Mängel festgestellt, führt das Unternehmen unverzüglich erforderliche Wartungsarbeiten durch.
Artikel 12 (Informationen zum Mietzertifikat)
Bei der Übergabe werden die gesetzlich vorgeschriebenen Mietscheininformationen über die App bereitgestellt.
Der Benutzer/Fahrer muss in der Lage sein, diese Informationen jederzeit während der Nutzung vorzulegen.
Kapitel 4: Verwendung
Artikel 13 (Sorgfaltspflicht)
Der Benutzer/Fahrer muss den Mietwagen von der Übergabe bis zur Rückgabe mit der gebotenen Sorgfalt eines umsichtigen Managers nutzen, lagern und verwalten.
Der Benutzer/Fahrer muss die Gesetze, diese Bedingungen, detaillierte Regeln, Handbücher und Unternehmensanweisungen einhalten.
Mautgebühren, gebührenpflichtige Parkplätze und andere kostenpflichtige Dienstleistungen, die während der Anmietung in Anspruch genommen werden, gehen zu Lasten des Benutzers/Fahrers.
Bei unbezahlten Mautanfragen kann das Unternehmen erforderliche Benutzer-/Fahrerinformationen an Mautbetreiber weitergeben, und der Benutzer/Fahrer stimmt dem zu.
Artikel 14 (Tägliche Kontrolle während der Miete)
Der Nutzer muss vor der Nutzung während der Mietzeit die gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Kontrollen durchführen.
Wenn Anomalien festgestellt werden, muss der Benutzer das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und die Anweisungen befolgen.
Wenn das Fahrzeug aufgrund einer solchen Anomalie nicht gemietet werden kann und kein Ersatz verfügbar ist, kann der Vertrag gekündigt werden.
Artikel 15 (Verbotene Handlungen)
Ohne die Erlaubnis des Unternehmens darf der Benutzer/Fahrer den Mietwagen nicht für Transportgeschäfte nutzen, nicht registrierte Fahrer zulassen, untervermieten, Fahrzeugkennungen ändern, das Fahrzeug modifizieren, für Rennen/Tests/Offroad-Abschleppen verwenden, gegen Gesetze/öffentliche Ordnung verstoßen, eine nicht autorisierte Versicherung abschließen, Haustiere außerhalb des Käfigs mitnehmen (mit Ausnahme von Assistenzhunden oder zugelassenen Fällen), rauchen (einschließlich E-Zigaretten), gefährliche Materialien laden, anhaltende Gerüche hinterlassen, die sich auf spätere Anmietungen auswirken, das Auto außerhalb Japans mitnehmen, die Tankkarte zu anderen Zwecken als dem Betanken des Mietwagens verwenden, sie zur Aufbewahrung aus dem Fahrzeug entfernen oder an Dritte übertragen oder verleihen, oder anderweitig gegen die Mietbedingungen verstoßen.
Artikel 16 (Illegales Parken)
Wenn es zu illegalem Parken kommt, muss der Benutzer/Fahrer auf der zuständigen Polizeiwache erscheinen, Strafen zahlen und die Abschlepp-/Lager-/Rückholkosten tragen.
Nach polizeilicher Benachrichtigung kann das Unternehmen den Benutzer/Fahrer anweisen, das Fahrzeug zu bewegen/zu bergen und Verstöße innerhalb bestimmter Fristen zu regeln.
Das Unternehmen kann den Abschluss überprüfen und weiterhin Maßnahmen anfordern, bis eine Lösung gefunden ist.
Das Unternehmen kann erforderliche Dokumente (einschließlich personenbezogener Daten) vorlegen, um bei Haftungsverfahren mitzuwirken, und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen ergreifen.
Wenn das Unternehmen Verstöße oder damit verbundene Kosten zahlt, kann es diese Kosten vom Benutzer einfordern, der die Zahlung bis zum angegebenen Datum leisten muss.
Kapitel 5: Rückkehr
Artikel 17 (Rückgabeverantwortung)
Der Nutzer/Fahrer muss den Mietwagen bis zum Ende der Mietzeit am angegebenen Rückgabeort zurückgeben, sofern das Unternehmen nichts anderes anweist.
Bei vorzeitiger Rückgabe von Partnerparkplätzen muss der Benutzer die Rückgabe unverzüglich nach Abschluss melden.
Verstößt der Nutzer/Fahrer gegen seine Rückgabepflichten, hat der Nutzer den daraus resultierenden Schaden einschließlich zusätzlicher Parkgebühren zu ersetzen.
Der Benutzer/Fahrer haftet nicht für Schäden des Unternehmens, die durch höhere Gewalt verursacht werden und eine rechtzeitige Rückgabe verhindern.Artikel 18 (Rücksendebestätigung)
Der Benutzer/Fahrer muss die erforderlichen Kontrollen durchführen und den Mietwagen und das Zubehör zurückgeben.
Der Benutzer/Fahrer muss bestätigen, dass keine persönlichen Gegenstände darin verbleiben.
Der Benutzer/Fahrer muss das Auto reinigen und den Müll entfernen.
Der Benutzer/Fahrer ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug mit vollem Tank zurückzugeben. Unabhängig vom verbleibenden Kraftstoffstand erfolgt keine zusätzliche Kraftstoffabrechnung; dies gilt jedoch nicht in Fällen missbräuchlicher Verwendung, des Verlusts oder ähnlicher Ereignisse in Bezug auf die Tankkarte gemäß Artikel 10-2 Absätze 3 bis 5.
Bei der Rückgabe hat der Benutzer/Fahrer zu bestätigen, dass sich die Tankkarte und sonstiges vom Unternehmen überlassenes Zubehör am festgelegten Aufbewahrungsort im Fahrzeug befinden.
Artikel 18-2 (Verlassenes Eigentum)
Wenn nach der Rückgabe Gegenstände gefunden werden, benachrichtigt das Unternehmen den Benutzer/Fahrer/Passagier und bittet um Anweisungen zur Rückgabe/Entsorgung.
Wenn das Unternehmen Gegenstände zurückgibt/entsorgt, werden die damit verbundenen Kosten gemeinsam vom Benutzer/Fahrer/Passagier getragen.
Wertsachen kann das Unternehmen umgehend der Polizei übergeben; Andere Gegenstände können zurückgehalten und dann der Polizei übergeben werden.
Artikel 19 (Verlängerungsgebühren)
Die Mietdauer kann nur mit Zustimmung des Unternehmens verlängert werden; Es fallen Verlängerungsgebühren gemäß Unternehmensplan an.
Artikel 20 (Rückgabeverbot)
Wenn davon ausgegangen wird, dass der Benutzer/Fahrer nicht zurückkommt (z. B. weil er die Rückgabeaufforderung ignoriert), kann das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten, einschließlich der Verwendung personenbezogener Daten im erforderlichen Umfang.
Kapitel 6: Panne, Unfall, Diebstahl
Artikel 21 (Aufschlüsselung)
Wenn während des Gebrauchs eine Fehlfunktion oder ein Ausfall festgestellt wird, muss der Benutzer/Fahrer die Fahrt sofort einstellen, sich an das Unternehmen wenden und die Anweisungen befolgen.
Artikel 22 (Unfall)
Wenn sich ein Unfall ereignet, muss der Benutzer/Fahrer sofort mit der Fahrt aufhören, rechtliche Maßnahmen ergreifen, Unfalldetails melden und den Anweisungen des Unternehmens folgen.
Artikel 23 (Diebstahl)
Wenn es zu Diebstahl oder anderen Schäden kommt, muss der Benutzer/Fahrer unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten, das Unternehmen benachrichtigen und bei den Ermittlungen kooperieren.
Artikel 24 (Kündigung wegen Nutzungsunfähigkeit)
Wenn der Mietwagen aufgrund einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder aus anderen Gründen während der Nutzung unbrauchbar wird, gilt der Mietvertrag als gekündigt.
Kapitel 7: Schadensersatz und Entschädigung
Artikel 25 (Schadensersatz und Geschäftsentschädigung)
Wenn der Nutzer/Fahrer während der Mietnutzung vorsätzlich oder fahrlässig Dritten oder dem Unternehmen Schaden zufügt, hat der Nutzer diesen Schaden zu ersetzen.
Artikel 26 (Versicherung und Versicherungsschutz)
Wenn der Benutzer gemäß Artikel 25 haftbar ist, ist die Haftung des Benutzers auf den vom Unternehmen gemäß dem bei der Reservierung/Anmietung ausgewählten Versicherungsplan festgelegten Rahmen beschränkt.
Schäden, die durch Diebstahl entstehen, sind in allen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Artikel 26-2 (Nichtbetriebsgebühr: NOC)
Wenn ein Unfall, eine Beschädigung oder eine Kontamination während der Nutzung eine Reparatur/Reinigung des Fahrzeugs erfordert, muss der Benutzer eine Gebühr für die Nichtbenutzung zahlen.
Kapitel 8: Beendigung des Mietvertrags
Artikel 27 (Kündigung durch das Unternehmen)
Wenn der Benutzer/Fahrer während der Nutzung gegen diese Bedingungen verstößt, kann das Unternehmen den Vertrag ohne Vorankündigung/Aufforderung kündigen und eine sofortige Rückgabe verlangen.
Artikel 28 (Halbzeitkündigung durch den Nutzer)
Der Benutzer kann mit Zustimmung des Unternehmens während der Nutzung kündigen.
Kapitel 9: Persönliche Daten
Artikel 29 (Zweck der Nutzung personenbezogener Daten)
Das Unternehmen erhebt und verwendet personenbezogene Daten zur Identitätsprüfung, zur Vertragsabwicklung/-erfüllung, zur Bereitstellung/Verbesserung von Dienstleistungen, für Ankündigungen, statistische Analysen und rechtliche Reaktionen.
Artikel 30 (Zustimmung zur Registrierung und Nutzung)
Es wird davon ausgegangen, dass der Benutzer der Verwendung personenbezogener Daten in dem Umfang zustimmt, der für die Bearbeitung unbezahlter Verstöße, die Nichtrückgabeabwicklung und andere rechtliche Verfahren erforderlich ist.
Kapitel 10: Verschiedenes
Artikel 31 (Aufrechnung)
Das Unternehmen kann die dem Benutzer geschuldeten Geldverpflichtungen mit den Geldverpflichtungen verrechnen, die der Benutzer dem Unternehmen gemäß diesen Bedingungen schuldet.
Artikel 32 (Verbrauchssteuer)
Der Benutzer muss die Verbrauchssteuer (einschließlich der lokalen Verbrauchssteuer) zahlen, die für Transaktionen gemäß diesen Bedingungen gilt.
Artikel 33 (Verzugszinsen)
Wenn eine der Parteien mit der Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen in Verzug gerät, fallen Verzugszinsen in Höhe von 14 % pro Jahr an.
Artikel 34 (Änderungen der Bedingungen/Regeln)
Das Unternehmen kann detaillierte Regeln festlegen, die die gleiche Wirkung wie diese Bedingungen haben.
Artikel 35 (Ausschließlicher Gerichtsstand)
Streitigkeiten über Rechte/Pflichten aus diesen Bedingungen (einschließlich gerichtlicher Schlichtung) unterliegen der ausschließlichen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Tokio, unabhängig von der Höhe der Forderung.Artikel 36 (Anwendbares Recht, Sprache, Gerichtsstand)
Die Entstehung, Gültigkeit, Erfüllung und Auslegung dieser Bedingungen unterliegt japanischem Recht.
Auch bei Übersetzungen in andere Sprachen ist der japanische Text das Original und hat im Falle von Unstimmigkeiten Vorrang.
Für Streitigkeiten im Rahmen dieser Bedingungen ist das Bezirksgericht Tokio als vereinbartes ausschließliches Gericht erster Instanz zuständig.
Stornogebühren
Einzelheiten zu den Stornierungsgebühren finden Sie in den Stornierungsbedingungen.
Ergänzende Bestimmungen
Datum | Inhalt | Datum des Inkrafttretens
12. Februar, Reiwa 8 | In Kraft gesetzt v.1.1.1 | Gültig am selben Tag
17. Februar, Reiwa 8 | In Kraft gesetzt v.1.1.2 | Gültig am selben Tag
1. August, Reiwa 8 (2026) | v.1.1.3 Aufnahme der Regelungen zu kraftstoffinklusive / Tankkarte; Aufhebung der Volltank-Rückgabepflicht | Gültig am selben Tag