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Versicherungsplan

On-Demand-Modelle für die Planetenforschung

Tcab Versicherungspläne

NEIN.VersicherungsplanPreisNOCFahrzeugabdeckungSachversicherungPersönlicher VersicherungsschutzVersicherungsschutz für PassagierverletzungenPannendienst
1Vollständiger Sicherheitsplan mit umfassender Abdeckung¥2,400Keine GebührKeine tatsächlichen Kosten (0 Yen)Keine tatsächlichen Kosten (0 Yen)Keine Gebühr (unbegrenzt)Keine Gebühr (unbegrenzt für alle Passagiere)Keine Gebühr
2Plan für sicheres Fahren¥1,800Keine GebührEs gelten die tatsächlichen Kosten (bis zu 50.000 Yen)Es gelten die tatsächlichen Kosten (bis zu 50.000 Yen)Keine Gebühr (unbegrenzt)Keine Gebühr (unbegrenzt für alle Passagiere)Keine Gebühr
3Mini-Versicherungsplan¥1,200Es gelten die tatsächlichen Kosten (Totalzerstörung 140.000 Yen, Reparatur 50.000 Yen)Es gelten die tatsächlichen Kosten (bis zu 50.000 Yen)Es gelten die tatsächlichen Kosten (bis zu 50.000 Yen)Keine Gebühr (unbegrenzt)Keine Gebühr (unbegrenzt für alle Passagiere)Keine Gebühr
4Basisplan¥0Es gelten die tatsächlichen Kosten (Totalzerstörung 140.000 Yen, Reparatur 50.000 Yen)Es gelten die tatsächlichen KostenEs gelten die tatsächlichen Kosten (bis zu 50.000 Yen)Keine Gebühr (unbegrenzt)Keine Gebühr (unbegrenzt für alle Passagiere)Keine Gebühr

Details zur Deckung

NEINArtikelEinzelheiten
1PrivathaftpflichtversicherungDeckt Personenschäden (Tod, bleibende Invalidität, medizinische Kosten usw.) ab, die der Gegenpartei bei einem Unfall entstehen. Zusätzlich zum obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (Tod 30 Millionen Yen, Verletzung 1,2 Millionen Yen usw.) verfügt Tcab über alle Fahrzeuge, die durch eine private freiwillige Versicherung abgedeckt sind, sodass die Deckungssumme unbegrenzt ist.
2Personenschadenschutz für PassagiereErleiden der Fahrer und die Passagiere im Vertragsfahrzeug durch einen Autounfall den Tod, eine bleibende Invalidität oder eine Verletzung, ist die tatsächliche Schadenshöhe unbegrenzt gedeckt. Beinhaltet medizinische Kosten, entgangenes Arbeitseinkommen, psychische Schäden usw. und wird unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit gezahlt.
3PannendienstRettungsdienst bereitgestellt von JAF (Japan Automobile Federation). Notfallrettungsdienste stehen zur Verfügung für Arbeiten zum Öffnen von Türschlössern bei eingesperrtem oder verlorenem Schlüssel, zur Kraftstoffversorgung, wenn kein Kraftstoff mehr vorhanden ist, zum Auswechseln von Reserverädern oder zur Notreparatur bei Reifenschäden, für Inspektions- und Notfallarbeiten bei leeren Batterien oder Batterieproblemen, zum Herausziehen bei festgefahrenen Situationen (Sie können auf verschneiten Straßen, an Sandstränden oder an anderen Orten nicht aus eigener Kraft herauskommen), für Rettungsarbeiten bei heruntergefallenen Rädern usw. (Inhalt des Pannendienstes)
4SachhaftpflichtversicherungDeckt physische Schäden am Eigentum anderer Personen wie Gebäuden, Leitplanken, Strommasten und Fahrzeugen anderer Parteien ab.
5FahrzeugabdeckungAbsicherung für kleinere Fahrzeugschäden. Bei einem Totalschaden eines Fahrzeugs handelt es sich häufig um schwerwiegende Verstöße gegen den Mietvertrag, wie zum Beispiel gefährliches Fahren oder Fahren unter Alkoholeinfluss, und Benutzer, die sicheres Fahren üben, werden solche Situationen nicht erleben. (Kommt es zu einem Totalschaden durch die gefährliche Fahrweise einer anderen Person, greift die Versicherung des Täters.)
6NOCBei der Non-Operation Charge (NOC) handelt es sich um einen Posten, der eine Geschäftsentschädigung für Nicht-Betriebstage für die Anzahl der Tage fordert, die für Reparaturen und Reinigungen im Zusammenhang mit geringfügigen Schäden und starken Gerüchen erforderlich sind.

Versicherungsausschlüsse

Auch wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, können Versicherungs- und Entschädigungssysteme bei Vertragsverletzungen oder Rechtsverstößen wie folgt nicht greifen:

  • Wenn der Unfall nicht der Polizei gemeldet wird (wenn keine Unfallbescheinigung vorliegt)
  • Unfälle, die von einer anderen Person als der bei der Abreise gemeldeten Person verursacht wurden
  • Rechtsverstöße (Unfälle durch Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfälle durch Trunkenheit am Steuer etc.)
  • Unfälle bei unerlaubter Verlängerung der Mietzeit
  • Bei Verstößen gegen im Mietvertrag aufgeführte Punkte

Ergänzende Bestimmungen

DatumInhaltDatum des Inkrafttretens
12. Februar, Reiwa 8v.1.1.1 In Kraft gesetztGültig am selben Tag
17. März, Reiwa 8v.1.1.2 In Kraft gesetztGültig am selben Tag